Eingeschränkte Revision
In Zeiten der Globalisierung ist die Wirtschaftsprüfung ein unumgängliches Instrument für die Buchführung und deren Integrität geworden. Immer komplexere Sachverhalte verlangen eine professionelle Führung der Geschäftsbücher.
Als eingetragene Revisionsgesellschaft verfügen wir über das Know-how und die Zulassung für die Durchführung von eingeschränkten Revisionen. Unterliegt Ihre Gesellschaft den gesetzlichen Anforderungen der eingeschränkten Revision, unterstützen wir Sie gerne dabei diesen Pflichten nachzukommen. Unsere zugelassenen Revisoren/Revisorinnen und Revisionsexperten prüfen Ihre Geschäftsbücher und unterstützen Sie, diese nach den geltenden rechtlichen Vorschriften zu führen.
Dank einer geografischen und organisatorischen Trennung sind wir in der Lage und gesetzlich dazu berechtigt, Sie bei der Erstellung Ihrer Buchhaltung zu unterstützen und gleichzeitig die eingeschränkte Revision durchzuführen.
Revision für steuerbefreite Institutionen
Steuerbefreite Institutionen wie Vereine und Stiftungen benötigen eine offizielle Revisionsstelle, um die Bücher prüfen zu lassen. Durch die Wahrnehmung eines öffentlichen Interesses verlangen die Aufsichtsorgane eine spezielle Prüfung der Geschäftsbücher. Hier unterstützen wir Sie mit unserem breiten und fundierten Wissen. Unabhängig vom Abschlussdatum und der Rechtsform bieten wir Ihnen unsere Erfahrung zu fairen Konditionen an.
Spezialprüfungen
Unsere Spezialprüfungen bieten wir Ihnen bei folgenden Geschäftsfällen:
- Änderung der Gesellschaftsform von einer Einzelfirma in eine juristische Gesellschaft
- Änderung der Gesellschaftsform von einer Personengesellschaft in eine juristische Gesellschaft
- Kapitalherabsetzungsprüfung
- Sacheinlageprüfung bei der Gründung einer Gesellschaft
- Sachübernahmeprüfung bei der Gründung resp. Änderung der Gesellschaftsform